Hier finden Sie unsere Blogbeiträge zu den verschiedenen Rechtsgebieten. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur einen ersten Einblick gewähren und keine Rechtsberatung ersetzen.
Grundsätzlich ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung kein Grund, den Mietern zu kündigen. Dies ist dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ zu entnehmen.
Um sich scheiden zu lassen muss von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden. Dieser Antrag muss durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin bei Gericht eingereicht werden, da für den/die Antragsteller/in Anwaltszwang besteht.
Der kostengünstigste Weg einer Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur der/die Antragsteller/in einen Anwalt für das Scheidungsverfahren.
Verstirbt ein Mensch, dann geht es bald zwangsläufig um das Erbe. Groß ist die Überraschung, wenn von einem Testament ausgegangen wurde und es keines gibt.
Sowohl die Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich anhand des Verfahrenswertes, der vom Gericht am Ende des Verfahrens festgesetzt wird.