Ihr kompetenter Ansprechpartner für Immobilienrecht in Augsburg
Maßgeschneiderte Lösungen für rechtliche Themen rund um Immobilien: Das Immobilienrecht ist vielfältig. Erfahren Sie hier, in welchen Rechtsgebieten wir für Sie tätig werden.
Augsburg
Wobei wir Ihnen helfen können
Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien
Prüfung von Immobilien- und Grundstückskaufverträgen
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, sollten Sie besonders auf die Gestaltung des Kaufvertrags achten. Als Experten für Immobilienrecht in Augsburg empfehlen wir Ihnen, einen notariellen Kaufvertrag zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Da Vertragsklauseln für Laien häufig nur schwer zu verstehen sind, bergen solche Verträge eine Menge Risiken. Damit Sie keinen Nachteil durch den Kauf oder Verkauf einer Immobilie haben, bieten wir Ihnen eine kompetente Betreuung bei diesem wichtigen Schritt. Unsere Anwältinnen für Grundstücksrecht und Immobilienrecht stehen Ihnen beratend zur Seite.
Prüfung von Bauträgerverträgen
Ein Bauträgervertrag kommt zwischen dem Käufer und einem Bauunternehmen zustande. Letzteres verspricht dem Käufer eine schlüsselfertige Immobilie zum Festpreis. Doch auch dieser Vertrag kann eine Menge Risiken bergen. Lassen Sie sich zu rechtlichen Stolpersteinen durch unsere Rechtsanwälte für Grundstücks- und Immobilienrecht beraten. Häufig werden nachteilige Klauseln nämlich erst dann bemerkt, wenn es zu spät ist. Dies kann beispielsweise die Verwendung mangelhafter Materialien für den Neubau betreffen. Aber auch Preissteigerungen und Fristüberschreitungen sind für Käufer nicht nur ärgerlich sondern auch finanziell belastend. Mit uns sind Sie im Streitfall auf der sicheren Seite. Damit ersparen Sie sich nicht nur großen Ärger, sondern sparen auch eine Menge Geld. Lassen Sie Ihren Bauträgervertrag in vollem Umfang von unseren Anwälten für Immobilienrecht und Baurecht überprüfen.
Abwehr und Durchsetzung von Mängelrechten beim Immobilienkauf
Nach dem Kauf einer Immobilie folgt in manchen Fällen ein böses Erwachen: Das Objekt entspricht nicht den Erwartungen - sei es hinsichtlich der Größe, des Zustands oder anderer Faktoren. Viele Käufer beginnen dann erst damit, ihre Rechte zu prüfen. Dabei fällt häufig auf, dass Mängelrechte im Immobilienkaufvertrag ausgeschlossen sind. Da es beim Kauf einer Immobilie oder danach immer zu Schwierigkeiten kommen kann, ist eine kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt essenziell. Wir bieten Ihnen eine professionelle Begleitung beim gesamten Immobilienkauf an – bevor es zu Problemen kommt.
Klärung von Rechtsfragen bei einer Zwangsversteigerung
Eine Zwangsversteigerung wirft eine Menge Rechtsfragen auf. Sowohl dann, wenn gegen Sie ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet wurde, als auch dann, wenn Sie als Gläubiger eine Versteigerung erwirkt haben, betreuen wir Sie gerne in den aufkommenden rechtlichen Fragestellungen. Oftmals lässt sich durch geschicktes Verhandeln eine Lösung finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.
Beratung zur Teilungsversteigerung
Sind Sie Miteigentümer eines Objekts und sind sich uneinig mit den anderen Eigentümern? Droht die Teilungsversteigerung, und Sie möchten sie verhindern? Oder wollen Sie die WEG auflösen, und Ihre einzige Lösung ist eine Teilungsversteigerung? Diese besondere Form der Zwangsversteigerung ist meist der letzte Ausweg, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Gerne beraten Sie unsere Anwälte für Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht, damit Sie für die Teilungsversteigerung gewappnet sind. In vielen Fällen lässt sich die Versteigerung auch noch verzögern oder sogar verhindern. Mit uns haben Sie den idealen Ansprechpartner für alle Themen rund um die WEG.

Christina Wallner
Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht
Klarheit in 3 Schritten
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Wir geben Auskunft, ob wir behilflich sein können und vereinbaren ein Beratungstermin.
Im Rahmen des kostenpflichtigen Beratungstermins erfolgt eine erste Beratung in der wir Klarheit mit Fachkenntnis schaffen.
Sodann können wir gemeinsam entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgen soll.
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Christina Wallner
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