Kann ich meinem Mieter wegen Hausverkauf kündigen?

Grundsätzlich ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung kein Grund, den Mietern zu kündigen. Dies ist dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ zu entnehmen.

Kann ich meinem Mieter wegen Hausverkauf kündigen?

Kann ich meinem Mieter wegen Hausverkauf kündigen?

Grundsätzlich ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung kein Grund, den Mietern zu kündigen. Dies ist dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ zu entnehmen. Der Käufer tritt mit dem Kauf der Immobilie in das Mietverhältnis ein und löst damit den bisherigen Vermieter ab. Für den Mieter ändert sich zunächst einmal nichts, außer der Vermieter selbst.

Was der neue Vermieter tun kann und darf, erfahren Sie hier.

Wann ist eine Kündigung wegen Verkauf der Immobilie möglich?

Lediglich ausnahmsweise ist unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kündigung von Wohnraum wirksam möglich, wenn man seine Immobilie verkaufen möchte. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Vermieter erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen. Hierfür reicht es nicht aus, dass sich die Immobilie grundsätzlich leichter oder teurer unvermietet verkaufen lässt. Das bestehende Mietverhältnis muss vielmehr dazu führen, dass ein Verkauf gar nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen oder mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen möglich ist.

Die Unverkäuflichkeit oder Unzumutbarkeit muss schon bei Kündigungsausspruch vorliegen und mit der Kündigung selbst, also im Kündigungsschreiben, ausführlich dargelegt werden. Hierbei muss nicht nur der konkrete Preisunterschied dargelegt und nachgewiesen werden, sondern auch begründet werden, warum der Vermieter auf den Verkauf angewiesen ist. Das bedeutet, dass auch der Verwendungszweck der Verkaufserlöses angegeben werden muss.

Die Hürden hierfür sind hoch, weshalb dringend empfohlen wird, in einem solchen Fall eine/n Rechtsanwalt/anwältin hinzuzuziehen.

Welche Kündigungsfrist gibt es?

Sollte ausnahmsweise eine ordentliche Kündigung aufgrund des Verkaufes der Immobilie möglich sein, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen der ordentlichen Kündigung.

Nach § 573 I c BGB gelten folgende Kündigungsfristen:

Mietdauer Kündigungsfrist
0-5 Jahre 3 Monate
5-8 Jahre 6 Monate
Ab 8 Jahre 9 Monate

Dabei ist die Kündigung spätestens bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats schriftlich auszusprechen.

Sie haben weitere Fragen? Scheuen Sie sich nicht und kontaktieren Sie uns!

Ann-Katrin Neumann

Rechtsanwältin

Weitere Artikel

Kann ich meinem Mieter wegen Hausverkauf kündigen?

Kann ich meinem Mieter wegen Hausverkauf kündigen?

Grundsätzlich ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung kein Grund, den Mietern zu kündigen. Dies ist dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ zu entnehmen.

Kann neuer Vermieter nach Hauskauf den Mietern kündigen?

Kann neuer Vermieter nach Hauskauf den Mietern kündigen?

Grundsätzlich bleibt das bisherige Mietverhältnis nach einem Verkauf der vermieteten Immobilie weiterhin bestehen. Der neue Vermieter hat sodann die gleichen Rechte und Pflichten wie der bisherige Vermieter.