Wie lasse ich mich scheiden?

Um sich scheiden zu lassen muss von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden. Dieser Antrag muss durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin bei Gericht eingereicht werden, da für den/die Antragsteller/in Anwaltszwang besteht.

Wie lasse ich mich scheiden?

Wie lasse ich mich scheiden?

Um eine Ehescheidung durchzuführen, muss von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden. Dieser Antrag muss durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin bei Gericht eingereicht werden, da für den/die Antragsteller/in Anwaltszwang besteht.

Wie stelle ich einen Scheidungsantrag?

Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt und fragen sich nunmehr wie, wann und wo sie sich scheiden lassen können? Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist oft mit tiefgreifenden emotionalen Konsequenzen verbunden und sollte gut überlegt sein. Hier die wichtigsten Punkte zur einvernehmlichen Scheidung zusammengefasst:

Vorbereitung auf die Scheidung

Eine Scheidung ist ein bedeutender Schritt, der gut überlegt und vorbereitet sein sollte. Eine gründliche Vorbereitung kann den Prozess erheblich erleichtern und Stress reduzieren. Zunächst sollten Sie sich emotional auf die Trennung einstellen und gegebenenfalls Unterstützung durch Freunde, Familie oder einen Therapeuten suchen. Es ist auch ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um alle notwendigen Informationen und Schritte zu kennen.

Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise und Informationen zu gemeinsamen Vermögenswerten. Diese Unterlagen werden im Scheidungsverfahren benötigt und können den Prozess beschleunigen. Überlegen Sie sich auch, wie Sie die Trennung finanziell bewältigen können und ob Sie gegebenenfalls Unterhaltsansprüche geltend machen möchten.

Gründe für eine Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Eheleute sich scheiden lassen. Häufige Gründe sind unüberbrückbare Differenzen, Untreue, finanzielle Probleme, mangelnde Kommunikation oder emotionale Vernachlässigung. Manchmal entwickeln sich Menschen in unterschiedliche Richtungen und stellen fest, dass sie nicht mehr die gleichen Lebensziele teilen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es keine “richtigen” oder “falschen” Gründe für eine Scheidung gibt. Jeder hat das Recht, in einer erfüllenden und respektvollen Beziehung zu leben. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Ehe nicht mehr zu retten ist, kann eine Scheidung der richtige Schritt sein, um ein glücklicheres und erfüllteres Leben zu führen.

Anzeichen für eine gescheiterte Ehe

Es gibt verschiedene Anzeichen, die darauf hindeuten können, dass eine Ehe gescheitert ist. Dazu gehören ständige Streitigkeiten, fehlende Kommunikation, emotionale Distanz, Untreue oder das Gefühl, dass man sich auseinandergelebt hat. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie und Ihr Partner sich ständig im Kreis drehen und keine Lösung in Sicht ist, kann dies ein Zeichen dafür sein, dass die Ehe nicht mehr funktioniert.

Ein weiteres Anzeichen kann sein, dass Sie sich in der Beziehung unglücklich und unerfüllt fühlen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Bedürfnisse und Wünsche in der Ehe nicht mehr erfüllt werden, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass es Zeit ist, über eine Trennung nachzudenken.

Wie kann ich mich scheiden lassen?

Um eine Scheidung einzureichen, muss von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden. Dieser Antrag muss durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin bei Gericht eingereicht werden, da für den/die Antragsteller/in Anwaltszwang besteht. Das genaue Vorgehen bei der Einreichung des Scheidungsantrags sollte mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, um alle rechtlichen Schritte korrekt zu befolgen. Für den/die Antragsgegner/in besteht hingegen kein Anwaltszwang, sofern diese/r lediglich zur Scheidung zustimmen möchte und außer der Scheidung selbst und dem von Amts wegen zu erfolgendem Versorgungsausgleich nichts weiter geregelt werden muss. Nach Antragstellung wird der Antrag vom Gericht dem anderen Ehegatten zugestellt, dieser hat sodann 2 Wochen Zeit sich hierzu zu äußern.

Waren Sie länger als 3 Jahre verheiratet, wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt. Was Versorgungsausgleich genau bedeutet, erfahren Sie hier. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhalten Sie vom Gericht ein Formular, dass von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben an das Gericht meist binnen 4 Wochen zurückgesandt werden muss. Anhand dieser von Ihnen und Ihrem Ehegatten gemachten Auskünfte holt das Gericht die entsprechenden Auskünfte über Ihre Rentenanwartschaften ein und berechnet sodann den Versorgungsausgleich. Dies kann oft einige Wochen bzw. Monate dauern.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Sobald alle Auskünfte zur Berechnung des Versorgungsausgleichs vorliegen, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt, bei dem Sie im Normalfall persönlich geladen werden. Nur aus Härtefallgründen kann eine Anhörung getrennt voneinander erfolgen. In der mündlichen Verhandlung werden Sie und Ihr Ehegatte nochmals persönlich angehört. Sie werden insbesondere gefragt, wann die Trennung erfolgt ist und ob Sie geschieden werden möchten. Sobald alle Fragen geklärt sind und keine Einwände gegen die Berechnung des Versorgungsausgleichs vorliegen, ergeht der Scheidungsbeschluss. Gegebenenfalls kann ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden, sodass Sie wirksam mit diesem Moment geschieden werden. Andernfalls besteht eine Rechtsmittelfrist von 1 Monat und erst nach Ablauf dieser Frist wird die Scheidung rechtskräftig, sofern keiner von Ihnen Beschwerde einlegt.

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Voraussetzung für die Scheidung ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt maßgeblich von der Einigkeit der Ehepartner ab und kann variieren. Die Scheidung kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres vom Gericht ausgesprochen werden, das bedeutet, dass mindestens 1 Jahr seit der Trennung vergangen sein muss. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung. Aufgrund der Bearbeitungszeit des Gerichts ist es somit meist auch schon ein paar Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, einen Scheidungsantrag zu stellen. Dies ist jedoch von Gericht zu Gericht unterschiedlich und sollte von Ihrem Anwalt entschieden werden.

Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in Ausnahmefällen möglich. Eine solche Härtefallscheidung ist jedoch mit erheblichen Hürden verbunden. Hierzu sollten Sie sich in jedem Fall von Ihrer/Ihrem Rechtsanwalt/anwältin beraten lassen.

Wo kann ich mich scheiden lassen?

Der Scheidungsantrag ist beim Familiengericht zu stellen. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, muss individuell geprüft werden. Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder ist das Familiengericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder gibt, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der letzte gemeinsame Aufenthalt bestand, sofern noch einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Bezirk hat. Sollte auch dies nicht der Fall sein, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der/die Antragsgegner/in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Besteht ein Auslandsbezug gibt es weitere Regelungen, die Sie mit Ihrem/Ihrer Rechtsanwalt/anwältin besprechen sollten.

Was kostet eine Scheidung?

Es fallen sowohl Gerichtskosten als auch Rechtsanwaltsgebühren an. Sofern keine Vergütungsvereinbarung mit Ihrem/Ihrer Rechtsanwalt/anwältin getroffen wird, rechnet dieser nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Sowohl die Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG errechnen sich sodann anhand des Verfahrenswertes, der am Ende des Verfahrens vom Gericht festgesetzt wird. Dieser errechnet sich wiederum anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten sowie anhand der Anzahl der Rentenanwartschaften. Möchten Sie genauer wissen, wie sich der Verfahrenswert bei einer Scheidung berechnet klicken Sie hier. Sofern keine über die Scheidung und den Versorgungsausgleich hinausgehenden Angelegenheiten geregelt werden, fällt eine 3,0 Gerichtsgebühr sowie eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Termingebühr zzgl. Auslagenpauschale und MwSt. an.

Im Scheidungsverfahren werden die Kosten im Normalfall gegeneinander aufgehoben, dass bedeutet, dass von den Gerichtskosten beide die Hälfte zahlen und die Rechtsanwaltsgebühren jeder selbst trägt.

Sie haben weitere Fragen? Scheuen Sie sich nicht und kontaktieren Sie uns!

Ann-Katrin Neumann

Rechtsanwältin

Online-Scheidung

Die Online-Scheidung ist eine moderne und oft kostengünstigere Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Sie bietet den Vorteil, dass viele Schritte des Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause aus erledigt werden können. Dies kann den Prozess beschleunigen und stressfreier gestalten.

Was ist eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung ist ein Verfahren, bei dem die Scheidung weitgehend über das Internet abgewickelt wird. Dies bedeutet, dass viele Dokumente und Formulare online eingereicht werden können und die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin per E-Mail oder über spezielle Online-Plattformen erfolgt. Der eigentliche Scheidungstermin muss allerdings trotzdem persönlich bei Gericht erfolgen.

Der Ablauf einer Online-Scheidung ähnelt dem einer traditionellen Scheidung, jedoch mit dem Vorteil, dass viele Schritte digital durchgeführt werden können. Dies spart Zeit und oft auch Kosten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch bei einer Online-Scheidung ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin erforderlich ist, um den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen.

Eine Online-Scheidung kann besonders vorteilhaft sein, wenn beide Ehegatten einvernehmlich geschieden werden möchten und keine komplexen Streitigkeiten zu klären sind. Sie sollten sich jedoch im Vorfeld gut informieren und sicherstellen, dass diese Option für Ihre individuelle Situation geeignet ist.

Weitere Artikel

Scheidung mit Kindern darauf ist zu achten

Scheidung mit Kindern darauf ist zu achten

Erfahren Sie, wie Sie eine Scheidung mit Kindern einvernehmlich gestalten. Tipps zu Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht & emotionaler Unterstützung.

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

Sie sind verheiratet und haben keinen Ehevertrag? Das bedeutet nicht, dass Sie automatisch für die Schulden Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin haften. Ganz im Gegenteil.