Ihr Rechtsbeistand für Fragen im Familienrecht

Wir bringen Sachlichkeit in ein sehr emotionales Thema und finden Lösungen.

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Augsburg

Wobei wir Ihnen helfen können

Ehe- & Scheidung

Versorgungsausgleich

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Sofern die Ehe länger als 3 Jahre gedauert hat, wird von Amts wegen im Rahmen einer Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass das Gericht nach Auskunftserteilung beider Ehegatten sämtliche Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern einholt und sodann den Versorgungsausgleich berechnet. Grundsätzlich bekommt jeder Ehegatte die Hälfte der Rentenanwartschaften des anderen. Dies nennt man Halbteilungsgrundsatz. Allerdings ist der Versorgungsausgleich viel komplexer, wie es auf den ersten Blick scheint. Wir erklären Ihnen dies gerne für Sie verständlich und nachvollziehbar.

Zugewinn

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Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt während der Ehe das Vermögen der Eheleute grundsätzlich getrennt. Je nach Zugewinn des Einzelnen besteht ggfs. ein Ausgleichsanspruch eines Ehegatten gegenüber dem Anderen.

Dafür müssen zunächst beidseitig Auskünfte über die Vermögensverhältnisse erfolgen. Liegen die Auskünfte vor, kann eine Berechnung erfolgen, wobei es sehr kompliziert sein kann, was im Einzelnen zum Anfangsvermögen und zum Endvermögen gehört. Wir vertreten Sie gerne von der Aufforderung zur Auskunftserteilung bis hin zur Einigung über eine Ausgleichszahlung oder die gerichtliche Geltendmachung und Verteidigung.

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben während der Ehe das Vermögen der Eheleute grundsätzlich getrennt. 

Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt

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Nach einer Trennung hat der schlechter verdienende bis zur Rechtskraft der Scheidung grundsätzlich einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber dem besserverdienenden Ehegatten, zumindest dem Grunde nach. In welcher Höhe ein solcher Unterhaltsanspruch besteht und ob der besserverdienende auch tatsächlich Leistungsfähig ist, sollte von einem/r Rechtsanwalt/anwältin geprüft und berechnet werden. 

Bei der Unterhaltsberechnungen sind die beidseitigen Einkommensverhältnisse aber auch die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen relevant, wobei hierbei nicht alles berücksichtigt werden kann. Die unterhaltsrechtliche Einkommensermittlung ist oft kompliziert.

Güterrecht / Vermögensauseinandersetzung

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Sie haben sich von Ihrem Ehegatten/Lebenspartner getrennt und haben gemeinsames Vermögen oder Immobilien? Wir helfen Ihnen dabei, Ihre gemeinsamen Güter und das gemeinsame Vermögen auseinanderzusetzen. Dies kann im Rahmen einer gemeinsamen Einigung versucht, oder auch gerichtlich geklärt werden. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und holen das Beste für Sie raus.

Scheidungsfolgevereinbarung

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Bei einer Trennung und Scheidung sind oft viele weitere Angelegenheiten zu klären. Dies kann man im Rahmen einer Einigung durch eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Eine solche kann entweder notariell oder bei Gericht zu Protokoll erfolgen. 

In einer Scheidungsvereinbarung kann man unter anderem Regelungen über Unterhaltszahlungen, Zugewinnansprüchen, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich treffen.

Wir unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Sie mit Ihrem Ehegatten zu finden, um teure, zeitaufwändige und nervenaufreibende gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Scheidung

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Sie haben sich von Ihrem Ehegatten getrennt und möchten sich scheiden lassen? Sie fragen sich jedoch, was eine Scheidung für Sie bedeutet und welche Folgen eine solche mit sich bringt? Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt/anwältin bei Gericht gestellt werden. Dies übernehmen wir gerne für Sie und beraten Sie darüber hinaus über sämtliche Folgen einer Scheidung. Außerdem klären wir Sie vorab über das Scheidungsverfahren selbst sowie die möglichen Kosten einer Scheidung auf.

Ehevertrag

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Es macht Sinn sich schon vor einer Ehe schon einmal Gedanken darüber zu machen, ob die gesetzlichen Regelungen im Falle einer Trennung/Scheidung für Sie passen oder die Folgen lieber individuell geregelt werden sollen.

Es kann z.B. der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf Sie speziell angepasst werden oder ein anderer Güterstand vereinbart werden. Auch können schon vorab Vereinbarungen über Zugewinn, Unterhalt oder der Altersvorsorge getroffen werden.


Es gibt viele Konstellationen, bei denen es ratsam ist, einen Ehevertrag zu schließen und sich zumindest einmal beraten zu lassen. Insbesondere bei Unternehmerehen, Ehen in denen beide ähnlich gute Einkommen haben und Kinder zumindest nicht geplant sind, aber auch in Ehen mit großer Einkommensdiskrepanz macht es oft Sinn, von den eigentlich gesetzlichen Regelungen abzuweichen.

Auch bei verschiedenen Nationalitäten oder wenn Sie beide oder einer von Ihnen im Ausland lebt, ist es ratsam, vorab in einem Ehevertrag zu regeln, welches Recht im Fall der Fälle gelten soll.


Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und gehen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten durch. Auch klären wir Sie schon vor der Ehe über die rechtlichen und steuerrechtlichen Folgen einer Ehe auf.

Kinder & Fürsorge

Statussachen

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Hierunter zählen insbesondere Abstammungssachen wie die Vaterschaftsanfechtung oder -anerkennung, Adoptionen von Minderjährigen und Volljährigen, Namensrecht insbesondere die Namensänderung aber auch rechtliche Fragen zur Eizellenspende oder Leihmutterschaft.

Kindesunterhalt

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Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, der somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hat, hat grds. einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt errechnet sich anhand der Einkommensverhältnisse des anderen unterhaltspflichtigen Ehegatten und bestimmt sich sodann nach der Düsseldorfer Tabelle. 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2022 finden sie hier. Sie ist in Einkommensgruppen und Altersstufen der Kinder unterteilt. 

Die unterhaltsrechtliche Einkommensermittlung ist oft nicht einfach und auch die Düsseldorfer Tabelle wird oft falsch gelesen, da auch diesbezüglich einige relevante Punkte zu beachten sind. Eine Prüfung und Berechnung muss im Einzelfall erfolgen. Dies übernehmen wir gerne für Sie! Vorab wird der Unterhaltspflichtige durch uns zur Auskunftserteilung zu seinem unterhaltsrelevanten Einkommen aufgefordert, wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Nach Vorliegen sämtlicher Auskünfte kann eine Prüfung und Berechnung des Unterhaltes erfolgen. 

Sollte der Unterhaltspflichtige keine Auskünfte erteilen oder Unterhalt nicht bezahlen wollen, kann die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden. 

Auf der anderen Seite unterstützen wir Sie selbstverständlich auch als Unterhaltspflichtiger dabei, die Unterhaltsforderungen des Unterhaltsberechtigten abzuwehren und richtig zu berechnen.

Sorge- und Umgangsrecht

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Sind gemeinsame Kinder vorhanden, sind auch diesbezüglich einige Punkte zu regeln. Bei wem wohnen die Kinder? Wie oft kann/darf der andere die Kinder sehen? Wer hat oder bekommt das Sorgerecht? Auch einzelne Streitigkeiten können ggf. anwaltlich oder gerichtlich geklärt werden, sofern eine Einigung zwischen den Ehegatten nicht möglich erscheint, z.B. ganz aktuell, soll das Kind geimpft werden? Wir begleiten Sie dabei mit Herz und Verstand auf Ihrem Weg.

Sicherheit

Gewaltschutz

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Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, dabei ist es egal, ob Sie verheiratetet sind oder lediglich eine intime Beziehung besteht oder Gewalt gegenüber Kindern ausgeübt wird. Die jährliche Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes wurden 2020 insgesamt 148.031 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, 2019 waren es noch 141.792 Menschen, die Dunkelziffer ist weit höher. Davon sind in 4 von 5 Fällen Frauen betroffen. Seit der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie, die sich auch zu Hause auswirkt, steigen die Zahlen weiter. 

  

Bayern gehört zu den Bundesländern, in denen die Menschen am sichersten leben können. Trotzdem begegnet man Gewalt immer wieder und überall. Dabei gibt es viele verschiedene Formen von Gewalt. Auch im Gewaltschutzverfahren zählt nicht nur die körperliche Gewalt als Gewalt, sondern auch die psychische, verbale und sexuelle Gewalt. Auch Handlungen wie das Auflauern, Stalking, Drohungen, Freiheitsberaubung, Beleidigungen oder Telefonterror sind hierbei umfasst. 

Sie leiden unter häuslicher Gewalt und wissen nicht, was Sie tun können oder wie Sie da rauskommen? Wir beraten und unterstützen Sie hierbei mit Herz und Verstand. 

Im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens, bei dem es sich um ein Eilverfahren handelt, kann man zum einen ein Kontaktverbot erreichen, darüber hinaus jedoch auch bei einer gemeinsamen Wohnung die Zuweisung der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung an Sie als Betroffene. 

Kontaktieren Sie uns und wir tun unser Bestes um Ihnen daraus zu helfen!

Ann-Katrin Neumann

Ann-Katrin Neumann

Familienrecht, Miet- und WEG-Recht

Klarheit in 3 Schritten

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Wir geben Auskunft, ob wir behilflich sein können und vereinbaren ein Beratungstermin.

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Im Rahmen des kostenpflichtigen Beratungstermins erfolgt eine erste Beratung in der wir Klarheit mit Fachkenntnis schaffen.

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Sodann können wir gemeinsam entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgen soll.

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