Ihr Rechtsbeistand für Fragen im Zivilrecht

Wir bringen Sachlichkeit in ein sehr emotionales Thema und finden Lösungen.

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Augsburg

Wobei wir Ihnen helfen können

Allgemein

Vertragsrecht

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Neben dem alltäglichen Kaufvertrag gibt es zig weitere Vertragsarten. Es gilt zwar in Deutschland grundsätzlich Vertragsfreiheit, ganz so einfach ist es jedoch leider meist doch nicht. Insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind hierbei ein großes Thema.

Wir helfen Ihnen von der Erstellung von Verträgen bzw. Vertragsentwürfen über die Überprüfung bis zur Durchsetzung der Vertragsinhalte.

Forderungsgeltendmachung

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Sie haben eine Forderung, die vom Schuldner nicht rechtzeitig beglichen wurde oder die Zahlung wird schlicht verweigert? Wir vertreten Sie als Gläubiger von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis hin zur Titulierung durch das Mahn- oder Gerichtsverfahren.

Oft steht jedoch auch der Schuldner einer nicht berechtigten Forderung gegenüber. Wir unterstützen Sie als Schuldner außergerichtlich z.B. durch Verhandlungen mit dem/der Gläubiger:in, bei der gerichtlichen Verteidigung Ihrer Rechte sowie bei der Vermeidung von Vollstreckungsaufträgen.

Zwangsvollstreckung

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Sobald ein Titel vorliegt und die Forderung weiterhin nicht freiwillig von dem/der Schuldner:in beglichen wird, kann die Forderung vollstreckt werden Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten von der klassischen Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher über die Pfändung bei Banken, Arbeitgeber etc. bis hin zur Zwangsversteigerung oder Zwangsräumung einer Immobilie.

Wir setzen alles daran, dass Sie erfolgreich nicht nur an einen Titel sondern eben auch an Ihre Forderung kommen.

Als Schuldner:in verteidigen wir Sie dabei gegen unberechtigte Zwangsvollstreckungen oder versuchen für Sie durch Verhandlungen mit dem/der Gläubiger:in Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwenden.

Verträge

Kaufrecht

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Was uns wohl überall begleitet ist das Kaufrecht, vor allem im alltäglichen Leben. Entspricht die gekaufte Sache nicht den Anforderungen, muss geprüft werden, ob es sich hierbei um einen rechtlich relevanten Mangel handelt und welche Gewährleistungsansprüche bestehen. Muss eine Nacherfüllung erfolgen oder kann ich vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern? Kann ich weiteren Schadensersatz oder Aufwendungsersatz geltend machen? 

Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowohl außergerichtlich als auch vor den Zivilgerichten.

Schenkung

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Unter einer Schenkung versteht man eine Zuwendung, durch die eine Person aus dem Vermögen eines Anderen bereichert wird und sich beide Personen darüber einig sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgen soll. Trotz dieser eigentlich klaren Regelungen streitet man sich dennoch am Ende oft über das Vorliegen einer Schenkung. Eine Schenkung ist jedoch nicht immer wirksam. Hier gibt es formelle und materielle Voraussetzungen, die zur Wirksamkeit zu beachten sind.

Außerdem stellen sich oft die Fragen, ob ein Schenker auch haftet oder eine Schenkung zurückgefordert werden kann.

Wir klären Sie gerne über Ihre Fragen auf, prüfen etwaige Ansprüche und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Bürgschaft

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Die Bürgschaft stellt eine Dreiecksbeziehung dar, bei der sich ein Bürge verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit eines Dritten gegenüber dem Gläubiger des Dritten einzustehen. Dabei gibt es verschiedene Arten der Bürgschaft, die jeweils unterschiedlich ausgestaltet werden können. Auch wissen viele oft nicht, was dies für Sie als Bürge überhaupt genau bedeutet. Eine Bürgschaft sollte nicht leichtfertig abgegeben werden. 

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir erstellen bei Bedarf auch eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Bürgschaft oder prüfen eine solche.

Darlehen

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Die Bank als Darlehensgeberin ist wohl die bekannteste Konstellation des Darlehens. Allerdings stellt auch ein „Verleihen“ an Geld im privaten Bereich ein Darlehen dar. Hierbei muss der Darlehensvertrag unter Privatpersonen nicht zwangsläufig schriftlich vereinbart werden, um wirksam zu sein. Aus beweisrechtlichen Gründen sollte dies jedoch stets der Fall sein. 

Wir beraten Sie individuell, egal ob Darlehensgeber:in oder Darlehensnehmer:in, ob im Rahmen eines Verbauchergeschäfts oder als Private.

Gesetzliche Ansprüche

Bereicherungsrecht

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Bereicherungsrecht betrifft die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Hat folglich jemand etwas auf Ihre Kosten erhalten ohne dass es hierfür einen Rechtsgrund gibt, kann dieses ggf. zurückgefordert werden. Klingt einfach, ist jedoch sehr komplex geregelt.

Wir prüfen Ihre Ansprüche und machen diese für Sie geltend, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Schadensersatz bei unerlaubter Handlung

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Ein Hundebiss, Schaden am PKW, gebrochener Arm wegen vereister Einfahrt, und vieles, vieles mehr. Es gibt viele Arten einen Schaden durch andere zu erleiden.

Wer hat den entstandenen Schaden zu bezahlen? Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und in welcher Höhe? Was kann ich genau als Schaden geltend machen? Wer haftet für Kinder und Tiere?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne und vertreten Sie engagiert und zuverlässig bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. Verteidigung einer Schadensforderung.

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

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Wie es der Name schon verrät, bedeutet Geschäftsführung ohne Auftrag ein unaufgefordertes Handeln einer Person für eine andere, ohne auf irgendeine Weise hierzu verpflichtet zu sein. Die Regelungen zu GoA klären dabei etwaige Ersatzansprüche wie Aufwendungsersatz des Geschäftsführenden oder wer die Früchte der Handlung ziehen darf.

Selbst wenn man also denkt, dass keinerlei Vertragsverhältnis besteht und auch andere gesetzliche Regelungen nicht weiterhelfen, kommen trotzdem Ansprüche durch eine GoA in Betracht.

Wir beraten und prüfen Ihre Ansprüche und machen diese für Sie geltend.

Ann-Katrin Neumann & Christina Wallner

Ann-Katrin Neumann
& Christina Wallner

Kanzlei Rechthaberei

Klarheit in 3 Schritten

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Wir geben Auskunft, ob wir behilflich sein können und vereinbaren ein Beratungstermin.

02.

Im Rahmen des kostenpflichtigen Beratungstermins erfolgt eine erste Beratung in der wir Klarheit mit Fachkenntnis schaffen.

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Sodann können wir gemeinsam entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgen soll.

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