Ihr Rechtsbeistand für Fragen im Mietrecht

Wir kümmern uns um eines Ihrer wichtigsten Güter: Wohnung & Eigentum.

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Augsburg

Wobei wir Ihnen helfen können

Mietvertrag

Abschluss eines Mietvertrages

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Sie haben eine Immobilie und möchten diese vermieten? Sie haben auch schon einen passenden Mieter gefunden und möchten nun mehr einen wasserfesten Mietvertrag, der alle Ihre Belange beinhaltet?

Wir entwerfen gerne Ihren Mietvertrag sowohl für Wohnraum als auch für Gewerbe oder andere und besprechen mit Ihnen alle rechtlichen Möglichkeit passend auf Sie und Ihre Wünsche zugeschnitten.

Auch als Mieter können Sie den von Ihrem potenziellen Vermieter vorgelegten Mietvertrag von uns überprüfen lassen, um nicht am Ende böse Überraschungen zu bekommen.

Beendigung eines Mietvertrages

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Das Mietverhältnis kann aus verschiedenen Gründen beendet werden, so z.B. durch eine Kündigung seitens des Vermieters oder des Mieters oder einen Aufhebungsvertrag aber auch durch Anfechtung oder Rücktritt.

Kündigungsgründe gibt es viele und doch ist es oft nicht so einfach wie es scheint. Auch sind aneine Kündigung viele formelle Voraussetzungen gebunden. Auch wenn man sich einig ist, das Mietverhältnis aufzuheben, sollten auch bei einem Aufhebungsvertrag einige Voraussetzungen beachtet werden. Eine Anfechtung oder ein Rücktritt kommt nur unter engen Voraussetzungen und deshalb eher selten vor, ist jedoch nicht unmöglich.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Beendigung Ihres Mietverhältnisses. Es macht Sinn sich schon vorab beraten zu lassen, um nicht durch eine unwirksame Kündigung unnötig Kosten und Zeit zu verlieren.

Gewerbe

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Bei Gewerberaummiete kommen wiederum andere Regelungen in Betracht, als bei Wohnraummietverhältnissen. Es besteht insbesondere weitaus weniger Mieterschutz und es sind häufig noch mehr auf die Belange der Beteiligten im Einzelfall relevant.

Aufgrund dessen macht es vorallem im Gewerberaummietrecht Sinn, einen Mietvertrag von einem/einer Rechtsanwalt/anwältin erstellen oder überprüfen zu lassen, damit einer Durchsetzung Ihrer Belange im Streitfall nichts entgegen steht.

Aber auch im laufenden Mietverhältnis und insbesondere bei Beendigung des Mietverhältnis stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.

Pacht

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Der Pachtvertrag ist dem Mietvertrag grundsätzlich sehr ähnlich, weshalb die Unterscheidung nicht immer einfach ist. Der größte Unterschied zur Miete ist, dass neben der Gebrauchsüberlassung auch die Möglichkeit der Fruchtziehung eingeräumt wird. Darüber hinaus gibt es für die Pacht wiederum eigene Gesetze und Regeln, umdieser Besonderheit gerecht zu werden.

Wir beraten und unterstützen Sie auf Wunsch von der Erstellung des individuellen Pachtvertragesüber Streitigkeiten im laufenden Pachtverhältnis bis hin zur Beendigung des Pachtverhältnisses.

Wir vertreten dabei sowohl Pächter als auch Verpächter außergerichtlich und gerichtlich.

Miete & Kosten

Kaution

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Sie haben Ihr Mietverhältnis beendet und möchten Ihre Kaution zurückhaben? Oder haben Sie als Vermieter Gründe, diese nicht zurückzubezahlen? Wir übernehmen hier für Sie sowohl die Geltendmachung der Rückzahlung als auch die Verteidigung gegen die Forderung ihres Mieters.

Wir vertreten Sie dabei sowohl außergerichtlich und versuchen hierbei eine Lösung zu finden, um insbesondere Zeit und Kosten für Sie zu verhindern. Da dies jedoch leider nicht immer außergerichtlich geklärt werden kann, vertreten wir sie ebenfalls vor Gericht.

Mieterhöhung

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Sie sind Vermieter und möchten Ihrem Mieter eine Mieterhöhung zukommen lassen? Sie fragen sich, aus welchen Gründen und inwelcher Höhe eine Mieterhöhung verlangt werden kann? Oder sind Sie Mieter und haben ein Mieterhöhungsverlangen von Ihrem Vermieter bekommen?

Wir beraten und unterstützen Sie dabei, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf, verfassen entsprechende Mieterhöhungsverlangen damit diese sowohl formell als auch materiell wirksam sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Wir prüfen aber auch ein entsprechenden Verlangen Ihres Vermieters. Darüber hinaus vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Betriebskosten

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Wie prüfen für Sie sowohl als Vermieter als auch als Mieter Ihre Nebenkostenabrechnung. Eine solche kann sowohl formell als auchmateriell fehlerhaft und damit ggfs. unwirksam sein. Insbesondere als Vermieter kann dies schwerwiegende Folgen haben, wenn nicht binnen der gesetzlichen Fristeine wirksame Nebenkostenerklärung dem Mieter zugeht.

Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung und verteidigen Sie gegen fehlerhafte Forderungen.

Mietminderung

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Gewährleistung ist die verschuldensunabhängige Haftung für einen Rechts- oder Sachmangel und tritt auch im Mietrecht häufig auf. Dabei hat nicht nur der Mieter Rechte sondern auch Pflichten bei bestehenden Mietmängeln.

Ebenso hat der Vermieter, wird ihm ein Mietmangel bekannt, auch nicht nur Pflichten sondern auch Rechte. Oft stellen sich viele weitere Fragen… was ist überhaupt ein Mangel? Wann liegt ein solcher vor? Welche Möglichkeiten hat der Mieter, wenn der Vermieter den Mangel nicht behebt? Wir beraten undunterstützen Sie diesbezüglich gerne.

Instandhaltung & Reperatur

Schönheitsreperaturen

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Wer muss während dem laufenden Mietverhältnis Schönheitsreparaturen vornehmen? Wer muss nach Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen vornehmen? Was versteht man überhaupt unter Schönheitsreparaturen? Was passiert, wenn ichmeiner Pflicht nicht nachkomme?

All diese und Weitere Fragen bestehen meist beim Thema Schönheitsreparaturen.

Wir beraten Sie sowohl vorab und vertreten Sie auch außergerichtlich undgerichtlich hierbei.

Modernisierung/Instandhaltung/Instandsetzung

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Bei den Themen Modernisierung und Instandhaltung/Instandsetzung einer vermieteten Immobilie tauchen viele Fragen auf.

Oft ist schon die Unterscheidung zwischen Modernisierung und Instandhaltung schwierig.

Wann kann ich solche vornehmen und wann muss ich solche vornehmen? Muss der Mieter solche Maßnahmen dulden? Kannich dafür die Miete erhöhen?

Wir klären Sie sowohl als Vermieter als auch als Mieter über alle Rechte und Pflichten auf und unterstützen Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

WEG- /Nachbar-/Maklerrecht

Maklerrecht

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Sowohl Vermieter als auch Mieter bedienen sich häufigfür den Kauf/Verkauf bzw. Anmietung/Vermietung eines Maklers. Mit diesem wird sodann ein Maklervertrag geschlossen. Auch wenn es im Maklerrecht scheinbar vorrangig um die Maklerprovision geht, ist die Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Makler wesentlich komplexer.

Die Komplexität zeigt sich meist, wenn es Probleme gibt. Im Idealfall sollten die vertraglichen Beziehungen möglichst detailliert und individuell in einem schriftlichen Maklervertrag geregelt werden, da es nur wenig gesetzliche Regelungen zum Maklerrecht gibt. Deshalb ist auch häufig die aktuelle Rechtsprechung relevant.

Sie haben Probleme mit Ihrem Makler oder mit Ihrem Kunden?

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Maklerrechts.

Wohnungseigentumsrecht

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Das Wohnungseigentumsrecht, kurz WEG-Recht genannt, umfasst die Entstehung von Wohnungseigentum sowie die Verwaltung und die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

Insbesonderedie Verwaltung mit weiteren Wohnungseigentümern der Wohnungseigentümergemeinschaftund der Hausverwaltung führt oft zu Meinungsverschiedenheiten. Bei den Eigentümerversammlungen werden alle Entscheidungen bzgl. Des Wohnungseigentums getroffen, meist durch Beschlussfassung. Dabei können viele Fehler passieren, die zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen. Ein Beschluss kann sodann ggf. binnen einer Frist angefochten werden.

Sie haben Probleme mit den weiteren Eigentümern oder der Hausverwaltung, sind mit einer Beschlussfassungnicht einverstanden und möchten hier gegen vorgehen?

Wir beraten und vertreten Sie in diesen und sämtlichen weiteren Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrecht betreffend.

Nachbarrecht

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Sie haben Probleme mit Ihrem Nachbarn? Gründe sich mit seinem Nachbarn zu streiten gibt es viele. Die Frageist jedoch, haben Sie auch rechtlich die Möglichkeit gegen diesen Vorzuegehen?

Wir beraten und vertreten Sie bei Ihrer Auseinandersetzung mit Ihren Nachbarn sowohl außergerichtlich, im Schlichtungsverfahren sowie gerichtlich.

Ann-Katrin Neumann & Christina Wallner

Ann-Katrin Neumann
& Christina Wallner

Kanzlei Rechthaberei

Klarheit in 3 Schritten

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Wir geben Auskunft, ob wir behilflich sein können und vereinbaren ein Beratungstermin.

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Im Rahmen des kostenpflichtigen Beratungstermins erfolgt eine erste Beratung in der wir Klarheit mit Fachkenntnis schaffen.

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Sodann können wir gemeinsam entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgen soll.

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Ann-Katrin Neumann & Christina Wallner

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