Ihr Rechtsbeistand für Fragen im Familienrecht

Wir bringen Sachlichkeit in emotionale familienrechtlicheSituationen — mit klarer Strategie, rechtlicher Orientierung unddem Fokus auf nachhaltige Lösungen statt Eskalation.

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Augsburg

Wobei wir Ihnen helfen können

Wenn Trennung, Vermögen und Familie aufeinandertreffen, braucht es mehr alsjuristische Standardlösungen. Wir bringen Sachlichkeit in emotionale familienrechtliche Situationen – mit klarerStrategie, rechtlicher Orientierung und dem Fokus auf nachhaltige Lösungen statt Eskalation.

Eine Trennung oder Scheidung bringt oft weit mehr mit sich als rechtliche Fragen:gemeinsame Immobilien, Vermögen, Unternehmen, Altersvorsorge oder dieVerantwortung für Kinder.

Gerade in komplexeren familiären und wirtschaftlichen Situationen braucht es eineBeratung, die rechtliche Klarheit schafft, Konflikte reduziert und langfristigeLösungen im Blick behält.

Wir begleiten Sie strategisch, diskret und mit einem klaren Fokus auf nachhaltigeErgebnisse.

Ehevertrag & Partnerschaftsvertrag

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Familienrecht schafft Klarheit über Rechte,Pflichten und wirtschaftliche Folgen vor und nach der Eheschließung.Wir prüfen, ob ein Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag für Ihre persönliche undwirtschaftliche Situation sinnvoll ist und entwickeln individuelle Regelungen

Ehevertrag

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Ein guter Ehevertrag schafft Klarheit — nicht Misstrauen. Besonders bei Selbständigkeit, Immobilienbesitz, Unternehmensbeteiligungen, erwarteten Erbschaften & Schenkungen oder größeren Vermögenswerten kann eine vorausschauende Regelung spätere Konflikte vermeiden und wirtschaftliche Sicherheit schaffen. Auch Themen wie Zugewinn, Unterhalt, Ausgleich für Care-Arbeit sowie Versorgungsausgleich und vieles mehr können im Ehevertrag geregelt werden.

Wir beraten Sie individuell und entwickeln Vereinbarungen, die rechtlich tragfähig und langfristig sinnvoll sind.

Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare (nichteheliche Lebensgemeinschaft)

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Immer mehr Paare leben dauerhaft ohne Eheschließung zusammen. Ohne Eheschließung bestehen bei Trennung & Scheidung beispielsweise keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche des Partners wie Trennungsunterhalt & nachehelicher Unterhalt, kein Versorgungsausgleich, keine Wohnungszuweisung und keine Regelung zur Hausratsaufteilung. Insbesondere auch bei Immobilien, Kindern oder gemeinsamen Investitionen empfiehlt sich eine klare rechtliche Regelung, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Trennung & Scheidung

Eine Trennung verändert nicht nur das persönliche Leben, sondern häufig auch diewirtschaftliche Situation.

Wir begleiten Sie bei Ihrer Scheidung und Trennung mit klarer Strategie, rechtlicherSicherheit und dem Ziel, tragfähige Lösungen zu schaffen — außergerichtlich odervor Gericht.

Unterhalt bei Trennung und Scheidung

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Unterhaltsfragen spielen bei Trennung und Scheidung häufig eine zentrale Rolle. Dies betrifft insbesondere den Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie den Kindesunterhalt. Wir beraten Sie zu Voraussetzungen, Höhe und Dauer möglicher Unterhaltsansprüche und entwickeln rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Versorgungsausgleich

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Im Rahmen einer Scheidung werden in der Regel die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Der Versorgungsausgleich kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung im Alter haben.

Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen, prüfen bestehende Versorgungen und begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung im Scheidungsverfahren.

Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung

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Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben während der Ehe das Vermögen der Eheleute grundsätzlich getrennt. Je nach Zugewinn des Einzelnen kann ggfs. ein Ausgleichsanspruch eines Ehegatten gegenüber dem Anderen bestehen.

Wir vertreten Sie gerne von der Aufforderung zur Auskunftserteilung bis zur Einigung über eine Ausgleichszahlung oder die gerichtliche Durchsetzung und Verteidigung

Scheidungsfolgenvereinbarung

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Klare Vereinbarungen schaffen Sicherheit und vermeiden spätere Konflikte. Wir gestalten individuelle Lösungen zu Vermögen, Unterhalt, Immobilien und Kindern — rechtlich sicher und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.

Scheidung mit Immobilien, Vermögen & Unternehmen

Eine Trennung ist emotional belastend genug. Wenn zusätzlich Immobilien,Unternehmen oder größere Vermögenswerte betroffen sind, entstehen schnellexistenzielle Sorgen.

Wir helfen Ihnen dabei, Vermögen zu sichern, Streit zu vermeiden und klare Lösungen zu schaffen.

Unterhalt bei Trennung und Scheidung

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Unterhaltsfragen spielen bei Trennung und Scheidung häufig eine zentrale Rolle. Dies betrifft insbesondere den Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie den Kindesunterhalt. Wir beraten Sie zu Voraussetzungen, Höhe und Dauer möglicher Unterhaltsansprüche und entwickeln rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Versorgungsausgleich

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Im Rahmen einer Scheidung werden in der Regel die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Der Versorgungsausgleich kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung im Alter haben.

Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen, prüfen bestehende Versorgungen und begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung im Scheidungsverfahren.

Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung

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Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben während der Ehe das Vermögen der Eheleute grundsätzlich getrennt. Je nach Zugewinn des Einzelnen kann ggfs. ein Ausgleichsanspruch eines Ehegatten gegenüber dem Anderen bestehen.

Wir vertreten Sie gerne von der Aufforderung zur Auskunftserteilung bis zur Einigung über eine Ausgleichszahlung oder die gerichtliche Durchsetzung und Verteidigung

Scheidungsfolgenvereinbarung

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Klare Vereinbarungen schaffen Sicherheit und vermeiden spätere Konflikte. Wir gestalten individuelle Lösungen zu Vermögen, Unterhalt, Immobilien und Kindern — rechtlich sicher und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.

Elternschaft & Adoption

Adoption von Minderjährigen & Volljährigen

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Eine Adoption schafft rechtliche Sicherheit und stärkt familiäre Bindungen.Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Schritten einer Minderjährigen- oder Erwachsenenadoption.

Vaterschaftsanfechtung

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Die Anfechtung einer bestehenden Vaterschaft ist rechtlich und emotional besonders sensibel. Wir begleiten Sie diskret und mit klarer rechtlicher Orientierung durch das Verfahren.

Vaterschaftsanerkennung

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Die rechtliche Klärung der Elternschaft schafft Sicherheit für Eltern und Kinder.

Wir beraten und begleiten Sie bei allen Fragen rund um die Anerkennung der Vaterschaft.

Häufige Fragen im Familienrecht

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

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Die Kosten einer Scheidung hängen vom Verfahrenswert (insbesondere Einkommen und Vermögen der Ehegatten) und vom Umfang der streitigen Punkte ab; durch außergerichtliche Vereinbarungen lassen sich Aufwand und Kosten häufig reduzieren.

Wie läuft das erste Beratungsgespräch ab?

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Im ersten Gespräch schildern Sie Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation, wir klären die rechtliche Ausgangslage, besprechen Handlungsoptionen und entwickeln eine klare Strategie für das weitere Vorgehen.

Kann eine Scheidung ohne Gerichtsverfahren geregelt werden?

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Der Scheidungsbeschluss selbst ergeht immer durch das Familiengericht, weshalb die Scheidung nicht ohne ein Gerichtsverfahren geregelt werden kann. Die Scheidungsfolgen (Vermögen, Unterhalt, Immobilie, Kinder etc) können jedoch außergerichtlich, beispielsweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt werden.

Was passiert mit Unternehmensanteilen bei einer Scheidung?

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Unternehmensanteile bleiben grundsätzlich im Eigentum des Inhabers, können aber beim Zugewinnausgleich und der Vermögensauseinandersetzung zu Ausgleichszahlungen oder besonderen Gestaltungen führen.

Wie wird der Zugewinn berechnet?

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Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs‑ und Endvermögen eines Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft; bei höherem Zugewinn eines Ehegatten entsteht ein Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten.

Ist ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit möglich?

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Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit, vor und nach der Eheschließung geschlossen werden. Er ermöglicht eine nachträgliche, individuelle Regelung.

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung?

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Das gemeinsame Haus wird entweder einvernehmlich verkauft, von einem Ehegatten übernommen oder im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung geregelt. Eigentumsverhältnisse, Kredite und Ausgleichszahlungen werden dabei rechtlich und wirtschaftlich geklärt. Ohne Einigung der Eigentümer bleibt nur die Teilungsversteigerung.

Ann-Katrin Neumann

Ann-Katrin Neumann

Ihre Fachanwältin für Fragen im Familienrecht.

Klarheit in 3 Schritten

01.

Erstgespräch vereinbaren.
Wir geben Auskunft, ob wir behilflich sein können und vereinbaren ein Beratungstermin.

02.

Im Rahmen des kostenpflichtigen Beratungstermins erfolgt eine erste Beratung in der wir Klarheit mit Fachkenntnis schaffen.

03.

Sodann können wir gemeinsam entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgen soll.

Meinungen

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Ann-Katrin Neumann

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